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Hartz IV – der Begriff ist seit dem Jahr 2005 ein Synonym für berufliches Scheitern, sozialen Abstieg, wirtschaftliches Siechtum, für Gesichtsverlust, Ausgegrenztsein und Perspektivlosigkeit. Hartz IV steht aber auch für Drangsaliertwerden, Demütigung und Behördenwillkür. Hartz IV hat sich in den wenigen Jahren seiner realpolitischen Umsetzung in der Vorstellung der Menschen in Deutschland zu einem Schreckensszenario der bürgerlichen Existenz entwickelt, ja ins kollektive Gedächtnis geradezu eingebrannt.
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[Zitat von Seite 7]

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Doch allzu gerne verschweigen sie die Kehrseite dieser Medaille. Der Trend (auch) auf dem deutschen Arbeitsmarkt geht ganz eindeutig hin zu geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen, zu nur befristeten Anstellungen und zur Vermittlung von Arbeitskräften über zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschaltete Dienstleister. Reguläre (Vollzeit-)Beschäftigung, wie man sie bei uns über Jahrzehnte gewohnt war, ist auf dem Rückzug. Lebenslange Anstellungen, wie sie noch die Generation vor uns genoß, sind heute kaum noch vorstellbar (es sei denn, Sie lassen sich verbeamten).
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[Zitat von Seite 10]

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Immerhin ist es doch irgendwie erstaunlich, dass der Regelsatz bei Wirksamwerden von Hartz IV, also im Jahre 2005, auf eine Höhe von 345 Euro festgesetzt war, sich dieser Betrag aber aus der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) aus dem Jahre 1998 (!) berechnete. Das ist schon ein ordentlicher zeitlicher Abstand. Und die Preise sind ja seit 1998 wohl gestiegen, oder nicht?! Und zwischenzeitlich, eben im regulären 5-Jahres-Turnus, gab es auch schon eine neuere EVS, die EVS 2003. Die hatte zwar für die Gesetzgebungsverfahren für den Start von Hartz IV noch keine Relevanz, weil sie dafür schlicht „zu spät“ dran war, aber man hätte sie ja mittlerweile (wir haben inzwischen 2008!) wenigstens einfließen lassen können.
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[Zitat von Seite 12]