(...)
Stelle dir einmal folgendes Szenario vor: du packst zu Hause ein gerade gekauftes Lebensmittel
aus, und stellst verärgert fest, dass dieses irgendwie gammelig ist, also zum Beispiel
muffig riecht und auch sehr untypisch aussieht. Probieren, also essen, willst du von dem Zeugs
schon gar nichts mehr (was auch nicht zu empfehlen wäre). Nun hast du die Möglichkeit,
dieses Lebensmittel prompt dem Händler zurückzubringen und den Kaufpreis
zurückzufordern. Das wird in der Regel funktionieren. Du hast dann dein Geld wieder –
und leider Aufwand gehabt. [Zitat aus: Verbraucherbeschwerde – beim Händler] |