(...)
Allerdings wirst du – als Endverbraucher und Privatperson – kaum mit den
Untersuchungsämtern in Kontakt kommen. Der Weg einer Verbraucherbeschwerde führt
dich in aller Regel zu den Behörden, die für die Kontrolle vor Ort zuständig
sind, also zum Überwachungsamt.
In gewisser Weise ist also das Untersuchungsamt der technisch-wissenschaftliche
(Labor-)Bereich, und als solcher der Öffentlichkeit eher verschlossen, wohingegen
das Überwachungsamt der Bereich für die Kontrolle im Außendienst ist, eben
bei den Betrieben, und für das Organisieren der Proben zuständig ist. Und in genau
diese Zuständigkeit fällt auch das Entgegennehmen unserer Verbraucherbeschwerde
– die ja im Grunde auch eine Probe darstellt, eben eine Beschwerdeprobe.
(...)
[Zitat
aus: Verbraucherschutz in Deutschland ist Ländersache]
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