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Allerdings wirst du – als Endverbraucher und Privatperson – kaum mit den Untersuchungsämtern in Kontakt kommen. Der Weg einer Verbraucherbeschwerde führt dich in aller Regel zu den Behörden, die für die Kontrolle vor Ort zuständig sind, also zum Überwachungsamt.

Abbildung aus dem Buch

In gewisser Weise ist also das Untersuchungsamt der technisch-wissenschaftliche (Labor-)Bereich, und als solcher der Öffentlichkeit eher verschlossen, wohingegen das Überwachungsamt der Bereich für die Kontrolle im Außendienst ist, eben bei den Betrieben, und für das Organisieren der Proben zuständig ist. Und in genau diese Zuständigkeit fällt auch das Entgegennehmen unserer Verbraucherbeschwerde – die ja im Grunde auch eine „Probe“ darstellt, eben eine Beschwerdeprobe.
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[Zitat aus: Verbraucherschutz in Deutschland ist Ländersache]