(...)
Obwohl ja Lebensmittel ganz überwiegend sehr niedrigpreisige Verbrauchsgüter sind,
eben ein Massengut des täglichen Konsums, wird dem Einreichen einer Beschwerdeprobe
durch den Verbraucher von der Überwachungsbehörde eine außerordentliche
Beachtung geschenkt.
Denn immerhin initiiert eine begründete Verbraucherbeschwerde nicht nur einen mehr oder
weniger erheblichen Arbeitsaufwand für die Behörde, sondern zieht auch einen
juristischen Sanktionsprozess nach sich. Und der bedeutet für den Betroffenen (Hersteller,
Händler, Gastwirt) neben ebenfalls Aufwand insbesondere Konsequenzen finanzieller Art, in
Form des verhängten Ordnungs-, Buß- oder gar Strafgeldes.

So verwundert es also nicht, dass die Überwachungsbehörde deine Beschwerdeprobe nur
entgegennehmen kann, wenn dazu ein ziemlich umfangreiches weil detailliertes Beschwerdeprotokoll
von dir erfolgreich ausgefüllt worden ist. Doch keine Angst: damit wirst du in der Regel
nicht alleine gelassen. Die freundlichen Mitarbeiter auf dem Lebensmittelüberwachungsamt
werden dich dabei gerne unterstützen – bzw. die Formulare sogar für dich
ausfüllen.
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[Zitat
aus: So läuft das Beschwerdeverfahren genau ab]
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