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Obwohl ja Lebensmittel ganz überwiegend sehr niedrigpreisige Verbrauchsgüter sind, eben ein Massengut des täglichen Konsums, wird dem Einreichen einer Beschwerdeprobe durch den Verbraucher von der Überwachungsbehörde eine außerordentliche Beachtung geschenkt.
Denn immerhin initiiert eine begründete Verbraucherbeschwerde nicht nur einen mehr oder weniger erheblichen Arbeitsaufwand für die Behörde, sondern zieht auch einen juristischen Sanktionsprozess nach sich. Und der bedeutet für den Betroffenen (Hersteller, Händler, Gastwirt) neben ebenfalls Aufwand insbesondere Konsequenzen finanzieller Art, in Form des verhängten Ordnungs-, Buß- oder gar Strafgeldes.

Abbildung aus dem Buch

So verwundert es also nicht, dass die Überwachungsbehörde deine Beschwerdeprobe nur entgegennehmen kann, wenn dazu ein ziemlich umfangreiches weil detailliertes Beschwerdeprotokoll von dir erfolgreich ausgefüllt worden ist. Doch keine Angst: damit wirst du in der Regel nicht alleine gelassen. Die freundlichen Mitarbeiter auf dem Lebensmittelüberwachungsamt werden dich dabei gerne unterstützen – bzw. die Formulare sogar für dich ausfüllen.
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[Zitat aus: So läuft das Beschwerdeverfahren genau ab]