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Hartz IV – der Begriff ist seit dem Jahr 2005 ein Synonym für
berufliches Scheitern, sozialen Abstieg, wirtschaftliches Siechtum, für
Gesichtsverlust, Ausgegrenztsein und Perspektivlosigkeit. Hartz IV steht
aber auch für Drangsaliertwerden, Demütigung und Behördenwillkür.
Hartz IV hat sich in den wenigen Jahren seiner realpolitischen Umsetzung
in der Vorstellung der Menschen in Deutschland zu einem Schreckensszenario der
bürgerlichen Existenz entwickelt, ja ins kollektive Gedächtnis geradezu
eingebrannt.
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[Zitat von Seite 7]
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Doch allzu gerne verschweigen sie die Kehrseite dieser Medaille. Der Trend (auch) auf
dem deutschen Arbeitsmarkt geht ganz eindeutig hin zu geringfügigen
Beschäftigungsverhältnissen, zu nur befristeten Anstellungen und zur
Vermittlung von Arbeitskräften über zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
geschaltete Dienstleister. Reguläre (Vollzeit-)Beschäftigung, wie man
sie bei uns über Jahrzehnte gewohnt war, ist auf dem Rückzug. Lebenslange
Anstellungen, wie sie noch die Generation vor uns genoß, sind heute kaum noch
vorstellbar (es sei denn, Sie lassen sich verbeamten).
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[Zitat von Seite 10]
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Immerhin ist es doch irgendwie erstaunlich, dass der Regelsatz bei Wirksamwerden
von Hartz IV, also im Jahre 2005, auf eine Höhe von 345 Euro festgesetzt
war, sich dieser Betrag aber aus der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) aus
dem Jahre 1998 (!) berechnete. Das ist schon ein ordentlicher zeitlicher Abstand.
Und die Preise sind ja seit 1998 wohl gestiegen, oder nicht?! Und zwischenzeitlich,
eben im regulären 5-Jahres-Turnus, gab es auch schon eine neuere EVS,
die EVS 2003. Die hatte zwar für die Gesetzgebungsverfahren für den Start
von Hartz IV noch keine Relevanz, weil sie dafür schlicht
zu spät dran war, aber man hätte sie ja mittlerweile (wir haben
inzwischen 2008!) wenigstens einfließen lassen können.
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[Zitat von Seite 12]
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